Modell beschriften

Modelle mit einem Abfluggewicht von über 0,25kg müssen eine feuerfeste Beschriftung mit der Anschrift des Eigentümers tragen.

Aufgrund eines beunruhigenden Links zur Kennzeichnungspflicht vom Modellen haben wir mal beim DMFV nachgefragt und in Auszügen folgende Antwort erhalten:

Gerne weisen wir auf einen Beitrag unseres Verbandsjustiziars, Herrn Sonnenschein, zu dem von Ihnen angesprochenen Thema hin:

http://www.dmfv.aero/category/recht/

Die Beschriftung muss feuerfest sein. ... Eine entsprechende Beschriftung muss ebenfalls „sichtbar“ erfolgen. Das kann ... nur außen am Modell sein.
Es sei in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die über die DMFV Service GmbH zu beziehenden Schilder sehr wohl „feuerfest“ sind. Aufgrund eines Spezialverfahrens besteht Feuerfestigkeit bis zu einer Temperatur von 800 Grad Celsius.

Abmahnungen durch Anwälte sind nur im geschäftlichen Bereich und im Bereich des Urheberechts möglich. Bei fehlender Kennzeichnung kann für den Pilot höchstens eine Anzeige erfolgen, so dass man dann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden kann.