Flugverbot:

Uns erreichte der folgende Brief vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr. Bitte dringend beachten!

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gebiet mit Flugbeschränkungen „ED-R Hamburg“ in der NfL 1-1012-17 vom 20. April 2017 veröffentlicht.

Im Ergebnis stellt sich die Lage aus Sicht der Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein wie folgt dar.

Während der zeitlichen Wirksamkeit ist innerhalb des Beschränkungsgebietes Flugbetrieb nur für die beschriebenen Ausnahmen zulässig. Dadurch dürfen in diesem Zeitraum grundsätzlich auch keine Starts und Landungen auf den Flugplätzen Uetersen/Heist EDHE, Ahrenlohe EDHO, Sommerland, Itzehoe/Hungriger Wolf EDHF, Hartenholm EDHM, Wahlstedt EDHW, Lübeck-Blankensee EDHL und Grambeker Heide durchgeführt werden.

Die Flugbeschränkungen erstrecken sich auf alle Arten von Luftfahrzeugen, auch Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme.

Ich bitte Sie diesen Termin bei Ihren Planungen zu berücksichtigen und auch schon im Vorfeld des Termins die Nutzer Ihres Modellflugplatzes daran zu erinnern.

Ein besonderer Hinweis auf die luftrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen Anordnungen über Luftsperrgebiete erübrigt sich.

Mit freundlichen Grüßen

Edwin Eweleit

Betriebssitz - Luftsicherheitsbehörde - - Luftfahrtbehörde - Königsweg 59, 24114 Kiel


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